Die Sonntagsessions standen ganz im Zeichen von Barrierefreiheit und Universal Design. Highlights dieser Session waren die Beiträge aus Deutschland und Finnland. UD zielt darauf ab, Gebäude und Umgebungen für jedermann in der Gesellschaft zugänglich zu machen, unabhängig von Alter, Fähigkeit oder Behinderung. Kurz: Zugang für alle! Anne Sieberns (Institut für Menschenrechte, Berlin) präsentierte ‚Universal Design and Human Rights: The UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities‘. Die Zugänglichkeit zu Diensten auch für Menschen mit diversen Beeinträchtigungen zu garantieren, gehört zu den Menschenrechtskonventionen, die von 177 Staaten in 2006 von der UN-Generalversammlung der Vereinigten Nationen verabschiedet wurden. In Deutschland ist sie seit 2009 in Kraft. Dass auch Deutschland davon noch weit entfernt ist, hat die Staatenprüfung 2015 gezeigt – allerdings ist die UN-BRK besonders für Bibliotheken im Themenfeld Behinderung und Teilhabe ein gutes Instrument, immer wieder auf Missstände hinzuweisen und selbst aktiv, Barrierefreiheit zu leben und einzufordern. Ylänne Kirsi (CELIA, Finnland) präsentierte die ‚Accessibility Guidelines‚, die als praktische Arbeitshilfe auch von deutschen öffentlichen Bibliotheken wunderbar adaptiert werden kann. Nur noch 101 Tage: im Dezember eröffnet die ‚inklusive Bibliothek‘ in Helsinki.
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